Seit Monaten liegt ein heruntergekommenes Motorboot mit dem Namen „Große Freiheit“ am Stadthafen am Schweriner Innensee und gammelt vor sich hin. Das vertäute Boot wirkt verwahrlost, achtern im Fußraum liegt zerknüllt die Deutschlandfahne, die weiße Farbe nimmt immer mehr Dreck an.
Anlegeverbote gleichen Katz-und-Maus-Spiel
Gammelboote an öffentlichen Anlegern sind in Schwerin seit Langem ein Problem. Im vergangenen Winter konnte gerade noch verhindert werden, dass ein havariertes Boot nach langer Liegezeit an der Hafenkante auf dem Ziegelinnensee vollständig sinkt. Mit viel Aufwand wurde es per Kran gehoben. Anlass für die Stadt, stärker durchzugreifen. Doch kaum ist an einem Ort Ordnung geschaffen, taucht an anderer Stelle ein solches Boot auf.
Die Durchsetzung von Anlegeverboten gleiche oft einem Katz-und-Maus-Spiel, sagt Stadtsprecherin Michaela Christen. Der Verstoß gegen die Liegeordnung zunächst an der Ziegelseepromenade sei vom Fachdienst Ordnung verfolgt worden. Nach zwei rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen und der Einleitung eines weiteren Verfahrens wird der Fall seit Januar 2026 durch den Fachdienst Umwelt verfolgt.
Verfahrensneustart wegen Verkauf
Der Fachdienst Umwelt hat laut Stadt ein paralleles Anlege-Verbotsverfahren mit Beseitigungsanordnung eingeleitet. Nach entsprechender Anhörung sei Anfang März das Anlegeverbot mit Beseitigungs- und Zwangsgeldandrohung erfolgt. Dann stellte sich heraus, dass der adressierte Bootseigner sein Boot bereits ein Jahr zuvor verkauft hatte. Damit war ein Verfahrensneustart notwendig.
Die Bußgeldstelle hat bei dem Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen festgestellt, dass der neue Eigner unbekannt verzogen ist. Zudem wurde das Boot von der Steganlage am Ziegelinnensee entfernt und an einer Uferanlage Am Beutel festgemacht, die nicht mehr im Geltungsbereich der Nutzungsordnung für die Anlegestellen liegt.
Neue Beseitigungsanordnung in Vorbereitung
Das Boot verletzt das Eigentumsrecht der Landeshauptstadt, da die Uferanlage Am Beutel nicht zum Anlegen vorgesehen ist. „Wir bereiten jetzt eine neue Beseitigungsanordnung mit Androhung der Ersatzvornahme vor“, erläutert Michaela Christen. Die Anordnung muss öffentlich ausgehängt werden, da die Adresse des Eigners unbekannt ist. „Nach Ablauf der Frist können wir das Boot dann wegräumen“, so die Sprecherin.
Kontrolldruck bleibt hoch
An der Hafenkante Ziegelinnensee konnten einige Fälle dauerhaft geklärt werden, was aber sehr aufwendig ist. „Wir halten den Kontrolldruck hoch“, versichert die Stadtsprecherin. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliere regelmäßig, mit Nachkontrolle 24 Stunden später. Gleichzeitig befinde sich die geltende Nutzungsordnung für Stege und Anlegestellen in der Gremienberatung mit Vorschlägen, die eine bessere Ahndung von Verstößen ermöglichen soll. Eine Entscheidung wird nach der Sommerpause erwartet.