Seit Monaten liegt ein Motorboot mit dem Namen „Große Freiheit“ am Stadthafen am Schweriner Innensee und gammelt vor sich hin. Das vertäute Boot wirkt verwahrlost, achtern im Fußraum liegt lieblos zerknüllt die Deutschlandfahne, die weiße Farbe nimmt immer mehr Dreck an. Es gehört nicht an diesen Platz, doch die Behörden tun sich schwer mit der Entfernung.
Anlegeverbote gleichen oft Katz-und-Maus-Spiel
Gammelboote an öffentlichen Anlegern sind in Schwerin seit Langem ein Problem. Im vergangenen Winter konnte gerade noch verhindert werden, dass ein havariertes Boot nach langer Liegezeit an der Hafenkante auf dem Ziegelinnensee vollständig sinkt. Mit viel Aufwand wurde es per Kran gehoben. Anlass für die Stadt, bei dem Missstand stärker durchzugreifen. Doch kaum ist an einem Ort Ordnung geschaffen, taucht an anderer Stelle eines der Boote auf, das nun wieder für Unmut bei Anliegern und Spaziergängern sorgt.
Die Durchsetzung von Anlegeverboten gleiche oft einem Katz-und-Maus-Spiel, wie das Beispiel des Bootes „Große Freiheit“ anschaulich demonstriere, sagt Stadtsprecherin Michaela Christen auf Anfrage. Der Verstoß gegen die Liegeordnung zunächst an der Ziegelseepromenade sei zuerst vom Fachdienst Ordnung verfolgt worden. Nach zwei rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen und der Einleitung eines weiteren Verfahrens werde der Fall seit Januar 2026 weiter durch den Fachdienst Umwelt verfolgt.
Neuer Bootseigentümer ist unbekannt verzogen
Dieser habe laut Stadt ein paralleles Anlege-Verbotsverfahren mit Beseitigungsanordnung eingeleitet. Nach entsprechender Anhörung sei Anfang März das Anlegeverbot mit Beseitigungs- und Zwangsgeldandrohung erfolgt. Dann habe sich aber herausgestellt, dass der adressierte Bootseigner sein Boot bereits ein Jahr zuvor verkauft hatte. Damit sei ein Verfahrensneustart notwendig geworden.
Die Bußgeldstelle habe bei dem Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen festgestellt, dass der neue Eigner unbekannt verzogen sei, so die Sprecherin. Zudem sei das Boot von der Steganlage am Ziegelinnensee entfernt und an einer Uferanlage Am Beutel festgemacht worden, die sich nicht mehr im Geltungsbereich der Nutzungsordnung für die Anlegestellen befinde. Das Boot verletzt dennoch das Eigentumsrecht der Landeshauptstadt, da die Uferanlage Am Beutel nicht zum Anlegen vorgesehen ist.
„Wir bereiten jetzt eine neue Beseitigungsanordnung mit Androhung der Ersatzvornahme vor“, erläutert Michaela Christen. Eine Ersatzvornahme liegt vor, wenn die Handlung durch einen Dritten im Auftrag der Vollzugsbehörde statt durch den Verpflichteten vorgenommen wird. Die Anordnung muss in dem Fall aber öffentlich ausgehängt werden, da die Adresse des Eigners unbekannt ist. „Nach Ablauf der Frist können wir das Boot dann wegräumen“, legt die Sprecherin dar.
Neue Nutzungsordnung für Stege und Anlegestellen
Ein Lichtblick an anderer Stelle: An der Hafenkante Ziegelinnensee konnten einige Fälle dauerhaft geklärt werden, was aber nach Angaben aus dem Rathaus sehr aufwendig ist, wie der Fall der „Großen Freiheit“ zeigt. „Wir halten den Kontrolldruck hoch“, versichert die Stadtsprecherin. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliere regelmäßig, mit Nachkontrolle 24 Stunden später, um Verstöße rechtssicher festzustellen. Gleichzeitig befinde sich die geltende Nutzungsordnung für Stege und Anlegestellen derzeit in der Gremienberatung mit Vorschlägen, die eine bessere Ahndung von Verstößen ermöglichen soll. Eine Entscheidung wird nach der Sommerpause erwartet.