MV-Wirtschaftsminister Blank: Anteile an Firmen – Kritik an Transparenz
MV-Minister Blank: Firmenanteile – Kritik an Transparenz

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (66, parteilos) ist Mitgesellschafter mehrerer Unternehmen. Das ergeben Recherchen, die nun bekannt wurden. Blank ist seit Ende 2024 im Amt. Kritiker fordern mehr Transparenz, das Ministerium sieht keinen Verstoß gegen das Ministergesetz.

Beteiligungen an mehreren Firmen

Laut Wirtschaftsdatenbanken hält Blank Anteile an der Advocado GmbH aus Greifswald (Internet-Entwickler), der Halbestunde GmbH aus Alt Tellin (Softwareentwickler) sowie der Blank Holding GmbH in Riedlingen (Baden-Württemberg), die Beteiligungen an Maschinenbau-Unternehmen verwaltet. Laut Gesellschafterlisten von „North Data“ summieren sich die Anteile auf einen höheren fünfstelligen Betrag.

Das Ministergesetz in MV verbietet Regierungsmitgliedern, neben dem Amt ein Gewerbe auszuüben oder in Aufsichts- und Verwaltungsräten bestimmter Unternehmen zu sitzen. Das bloße Halten von Anteilen ist demnach nicht untersagt, wie von verschiedenen Quellen zu hören ist.

Opposition fordert Klarheit

Jakob Schirmer, Jurist und FDP-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, sieht ein „gewisses Geschmäckle“ bei solchen Konstellationen. Ob ein Interessenkonflikt entstehen könne, hänge von der Höhe der Beteiligung und den Einflussmöglichkeiten ab, so Schirmer. Es liege im Interesse des Ministers, mit Transparenz zu reagieren.

Martin Schmidt, Wirtschaftssprecher der AfD im Landtag, fordert ebenfalls „Klarheit“. Er verweist auf mögliche Fördermittel des Landes an die genannten Firmen und schlägt ein Transparenzgesetz vor, das Wertpapiere und Beteiligungen über 10.000 Euro offenlegt.

Ministerium: Kein Verstoß

Blank bestätigte seine Gesellschafter-Funktion auf Anfrage und nannte zusätzlich einen Software-Entwickler aus Stralsund. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums erklärte, Blank sei in keinem der Unternehmen operativ tätig oder in beratenden Gremien. Er erhalte seit Jahren keine Vergütung oder Einnahmen aus den Beteiligungen, auch nicht vor seinem Amtsantritt. „Es liegt kein Verstoß gegen das Ministergesetz vor.“

Ein Gewissenskonflikt werde nicht gesehen, so der Sprecher weiter. Blank sei gerade wegen seiner unternehmerischen Kompetenz für das Amt ausgewählt worden. Die Beteiligungen stammten aus der Zeit vor dem Amtsantritt.

Vergleich mit anderen Ministern

In der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle: Innenminister Christian Pegel (SPD) war jahrelang Gesellschafter einer Anwaltskanzlei in Greifswald. Agrarminister Till Backhaus (SPD) sah sich wegen Finanzspritzen an ein Unternehmen einer früheren Lebensgefährtin mit Vorwürfen konfrontiert.

Der Landesrechnungshof bestätigt: Mitglieder der Landesregierung dürfen nicht der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören. „Hier ist eine ganz klare Unvereinbarkeit vorgegeben“, so ein Sprecher. Dies solle die Konzentration von wirtschaftlicher und politischer Macht verhindern.