Post-Panne: Kleinpartei klagt gegen Nichtzulassung zur Landtagswahl
Post-Panne: Kleinpartei klagt gegen Wahl-Aus

Die Enttäuschung bei René Becke ist groß. „Sehr groß“, sagt der Sprecher der „Lobbyisten für Kinder“ in Mecklenburg-Vorpommern. Die Liste seiner Partei wurde zur Landtagswahl am 20. September nicht zugelassen. Auf der Mini-Liste stehen nur Becke, ein Marketing-Experte aus dem Ostseebad Nienhagen, und Henning Walter aus Franzburg, Küchenchef in einem Pflegeheim. Die Unterlagen kamen zwei Tage zu spät beim Landeswahlleiter in Schwerin an. Mehr als sechs Tage brauchte die Deutsche Post für die Zustellung. Höhere Gewalt nennt man das wohl. Den Landeswahlausschuss hat das nicht umgestimmt. Frist überschritten. Nun klagt die Partei vor dem Landesverfassungsgericht.

Sendung lässt sich digital nachverfolgen

René Becke kann die Panne der Deutschen Post mit digitalen Statusmeldungen dokumentieren. Am 2. Juli wurde die Sendung per Einschreiben in der Postfiliale Bad Doberan abgegeben, erst am 9. Juli erfolgte die Zustellung. Dazwischen eine Odyssee: 3. Juli Logistikzentrum, 4. Juli Zielregion erreicht. Dann die Nachricht: Zustellung verschoben. Am 6. Juli änderte sich der Sendungsstatus auf „Wunsch des Empfängers nachgesandt“ bzw. an „alternative Anschrift weitergeleitet“.

Da schrillen bei der Partei die Alarmglocken. „Da dieser Status für uns nicht nachvollziehbar war, haben wir die Landeswahlleitung telefonisch auf diese Unregelmäßigkeiten hingewiesen.“ Am nächsten Morgen habe man bei der Deutschen Post angerufen. „Dort wurde uns mitgeteilt: ‚Empfänger verzogen.‘“ Auf weitere Nachfragen habe es keine Antworten gegeben. Die Deadline für den Eingang der Wahlunterlagen war der 7. Juli, 16 Uhr. Gerissen. Erst zwei Tage später gibt es die nächste Statusänderung: Sendung zugestellt.

Partei sieht „außergewöhnlichen Einzelfall“

Die Partei reagiert entsetzt. Man wolle keine Fristen infrage stellen oder Sonderrechte einfordern. „Es muss aber ebenso möglich sein, außergewöhnliche Einzelfälle angemessen zu bewerten“, so Becke. „Gerade Kleinstparteien bewältigen die Vorbereitung einer Wahl überwiegend ehrenamtlich.“ Der Vorstand der „Lobbyisten für Kinder“ bestehe in MV aus drei Personen – alle in Vollzeit arbeitend. Ganze sieben Mitglieder seien in MV aktiv. „Viele Dinge passieren nach Feierabend und Familie, oft bis spät in die Abendstunden.“

Die Partei hat gegen die Nichtzulassung der Liste Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt und will die Entscheidung kippen. Das sei man schon den 148 Unterstützern der Kandidaten schuldig. „Es geht dabei nicht nur um uns als Partei“, sagt Becke. Es gehe auch um „unser Anliegen, Kinder, Jugendliche und Familien stärker in den Mittelpunkt der Politik zu rücken“.

Verhandlung am 14. August

Das Verfassungsgericht hat einen Termin zur Verhandlung auf den 14. August festgelegt, erklärt Sprecherin Dorothea ter Veen. Ausgang offen.

Die Deutsche Post räumt die verzögerte Zustellung ein. In „diesem speziellen Einzelfall“ seien die Abläufe „nicht optimal gelaufen“, so ein Sprecher. Das Postfach des Empfängers sei nicht eindeutig zuzuordnen gewesen. „Um vergleichbare Fälle künftig auszuschließen, wurden die Zustellinformationen inzwischen angepasst.“

Wahlleiter: Druck von Wahlscheinen verschiebt sich

Landeswahlleiter Christian Boden hatte die Nichtzulassung der Liste „Lobbyisten für Kinder“ bereits bedauernd kommentiert. Man müsse sich aber an Regeln – hier: die Zustellungsfrist – halten.

Laut Boden wird der Fall noch die gesamte Landtagswahl beeinflussen. Denn: Am 13. August wollten Kreiswahlausschüsse eigentlich ihre finale Sitzung zu etwaigen Beschwerden abhalten. „Dann hätte der Druck der Stimmzettel beginnen können.“ Nun werde es „definitiv zu einer Verzögerung beim Druck kommen“. Dadurch sei es auch möglich, dass weniger Zeit für die Briefwahl zur Verfügung steht.

„Das bedauern wir ausdrücklich“, sagt Becke. „Eine Verzögerung des Wahlverfahrens war zu keinem Zeitpunkt unsere Absicht.“ Daher habe man ja sehr früh auf die Dringlichkeit des Themas hingewiesen.

Wie das Ringen um die Liste auch ausgeht – René Becke und Henning Walter treten als Direktkandidaten in jeweiligen Wahlkreisen zur Wahl an. Auch die Partei habe Nachteile durch die Klage. Wegen der Unsicherheit seien keine Wahlplakate gedruckt worden. Man könne aber nicht hinnehmen, dass eine Partei wegen eines „ungeklärten Zustellvorgangs“ ausgeschlossen wird.