Gericht: Ausweisung nach Angriff auf Polizisten rechtmäßig
Ausweisung nach Polizisten-Angriff rechtmäßig

Die Stadt Gelsenkirchen darf einen syrischen Staatsangehörigen aus Deutschland ausweisen, der im September 2022 in Greifswald einen Polizeibeamten schwer verletzt hat. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte den Eilantrag des Mannes gegen die Ordnungsverfügung ab.

Hintergrund der Tat

Der Mann hatte den Polizisten vor einem Club attackiert. Der Beamte stürzte, schlug mit dem Kopf auf Beton auf und musste notoperiert werden. Er trägt bleibende gesundheitliche Schäden davon und ist dienstunfähig. Er ist auf einen Rollator angewiesen und psychisch schwer betroffen.

Das Amtsgericht Greifswald verurteilte den damals 24-Jährigen im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Entscheidung des Gerichts

Nach seiner Haft zog der Syrer nach Gelsenkirchen. Die Stadt wies ihn im Mai dieses Jahres aus und drohte die Abschiebung nach Syrien an. Das Verwaltungsgericht sieht die Ausweisung als offensichtlich rechtmäßig an.

Das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug überwiege das private Interesse des Mannes. Es bestehe eine Wiederholungsgefahr. Auch aus generalpräventiven Gründen sei die Ausweisung rechtmäßig, um andere Ausländer abzuschrecken.

Das Gericht betonte, der Syrer habe „einem Repräsentanten des deutschen Rechtsstaates schwersten Schaden zugefügt, der den Geschädigten voraussichtlich sein Leben lang beeinträchtigen wird“. Der Antragsteller habe „keine hinreichend gewichtigen Bleibeinteressen“ und könne sich nicht auf unzumutbare Bedingungen in Syrien berufen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.