Wahlplakate in Anklam: Regeln und Strafen für Plakat-Sünder
Wahlplakate in Anklam: Regeln und Strafen

Am 20. September wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. Dieser Termin liegt mitten in der Sommerurlaubszeit und könnte daher von vielen noch unbemerkt geblieben sein. Doch ab der kommenden Woche ändert sich das: Ab dem 9. August beginnt die offizielle Sechs-Wochen-Frist vor der Wahl, in der wieder plakatiert werden darf.

Klare Regeln für Wahlwerbung in Anklam

Die Stadt Anklam hat die Plakatierung genau geregelt. Pro Kandidat und Partei sind im Stadtgebiet maximal 20 doppelseitige Plakate im A1-Format erlaubt. Davon dürfen höchstens zehn an Hauptverkehrsstraßen angebracht werden. Zudem sind pro Laterne nur zwei Plakate gestattet, und an jeder Litfaßsäule ist lediglich ein Wahlplakat erwünscht.

Für großflächige Plakatwände ist eine Sondergenehmigung des Ordnungsamtes notwendig. Auch Wahlstände müssen eine Woche im Voraus angemeldet werden. Darüber hinaus gibt es Vorgaben für Lautsprecherwerbung im Stadtgebiet.

Strafen bei Verstößen

Wer die Regeln missachtet oder seine Plakate nicht bis zum Stichtag nach der Wahl am 5. Oktober selbst entfernt, muss mit einer Ersatzvornahme und einer Strafzahlung von 30 Euro pro Plakat rechnen.

Im Amt Anklam-Land werden Verstöße noch teurer: Hier droht ein Zwangsgeld von 50 Euro pro Plakat. Zudem gelten striktere Plakatierregeln. In den großen Gemeinden Ducherow und Spantekow sind pro Partei nur zehn Plakate erlaubt, in den mittelgroßen Gemeinden Boldekow, Krien, Medow, Neetzow-Liepen und Neu Kosenow fünf Plakate und in den kleinen Gemeinden Bargischow, Blesewitz, Bugewitz, Butzow, Iven, Krusenfelde, Neuenkirchen, Postlow, Rossin, Sarnow und Stolpe an der Peene lediglich zwei Plakate.

Diese Anzahl gilt pro Gemeinde und nicht pro Ortsteil, wie das Amt hinweist. Ähnlich wie in Anklam sind auch hier Großplakate, Lautsprecherwerbung und Wahlstände genehmigungspflichtig. Allerdings müssen die Plakate im Amt Anklam-Land bereits zum 4. Oktober abgehängt sein – einen Tag früher als in Anklam.