Baum fällen: 600 Euro Entschädigung geplant – Gehölzschutzsatzung im Amt Neustrelitz Land umstritten
Baum fällen: 600 Euro Entschädigung geplant – Satzung umstritten

Die Gehölzschutzsatzung im Amt Neustrelitz Land steht vor weitreichenden Änderungen. Vorgesehen ist, die Entschädigung für Ersatzpflanzungen von 50 auf 600 Euro anzuheben. Die Gemeinden im Amt reagieren unterschiedlich: Blumenholz hat zugestimmt, Hohenzieritz vertagt.

Höhere Entschädigung, mehr Leistung

Bäume und Gehölze bieten Schatten, kühlen die Umgebung und sind Lebensraum für Tiere. Welche Bäume geschützt sind, regeln das Landesnaturschutzgesetz und die örtliche Gehölzschutzsatzung. Diese gilt für alle holzartigen, langlebigen Pflanzen in bebauten Ortsteilen. Bäume ab einem Stammumfang von 50 Zentimetern dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

Die Amtsverwaltung schlägt nun vor, die Entschädigung für Ersatzpflanzungen von 50 auf 600 Euro zu erhöhen. Dafür übernimmt die Gemeinde die Pflanzung und pflegt die neuen Bäume drei Jahre lang. Diese Änderung stieß in der Gemeindevertretung Blumenholz zunächst auf Kritik: Niemand werde dann noch Bäume pflanzen, hieß es, weil im Falle einer Fällung hohe Kosten drohten.

Kritik und Kompromisse in Blumenholz

Bürgermeister Martin Ave sprach sich dafür aus, die Änderungen zu beschließen. Die Schutzordnung verhindere, dass jeder nach Belieben Bäume fälle. Ein Kompromissvorschlag war, eine Obstbaumwiese am Kalksee als Ausgleichsfläche zu schaffen. Auch der Vorschlag, dass Eigentümer die Ersatzpflanzung selbst übernehmen können, fand keine Mehrheit – die Zahlung wird ohnehin nur fällig, wenn eine Pflanzung auf dem eigenen Grundstück unmöglich ist.

Die geänderte Satzung verlangt: Gefällte Bäume ab 50 Zentimetern Stammumfang müssen durch einen jungen Baum mit mindestens 15 Zentimetern Umfang ersetzt werden. Ab 150 Zentimetern sind zwei, ab 250 Zentimetern drei neue Bäume zu pflanzen. Letztlich stimmte die Gemeindevertretung Blumenholz der geänderten Satzung zu.

Hohenzieritz sieht Nachbesserungsbedarf

In Hohenzieritz wurde die Entscheidung vertagt. Bürgermeister Peter Strobl erklärte: „Mit der Höhe der Ausgleichszahlung von 600 Euro haben wir kein Problem. Wer eine Firma mit Pflanzung, drei Jahre Pflege und Bewässerung beauftragt, merkt schnell, dass das zu diesem Preis nicht zu haben ist.“

Kritik gibt es an der geforderten Stammstärke von 15 Zentimetern für Neupflanzungen. „Wir meinen, dass jüngere Bäume mit einem Umfang von zwölf Zentimetern besser anwachsen“, so Strobl. Zudem soll das Entfernen von Nadelgehölz künftig genehmigungsfrei bleiben, während der Entwurf eine Genehmigung ab 50 Zentimetern Stammumfang vorsieht. Die Satzung muss in Hohenzieritz überarbeitet werden.