Fahndung nach unterlassener Hilfeleistung in Warnemünde sorgt für Diskussionen
Fahndung nach unterlassener Hilfeleistung in Warnemünde

Eine Öffentlichkeitsfahndung der Ermittlungsbehörden in Rostock nach einem älteren Paar wegen mutmaßlicher unterlassener Hilfeleistung am Bahnhof Warnemünde hat deutschlandweit Schlagzeilen gemacht und für Diskussionen gesorgt. Die gesuchten Personen sind inzwischen bekannt, die Fahndung wurde zurückgenommen.

Vorfall am Bahnhof Warnemünde

Im Mai ereignete sich am Warnemünder Bahnhof ein schweres Unglück. Ein älteres Paar beobachtete laut Polizei, wie sich eine Frau in suizidaler Absicht unter eine am Bahnsteig stehende S-Bahn begab und sich auf das Gleisbett legte. Das Paar soll danach den Bahnhof verlassen haben, ohne die erforderliche Hilfe zu leisten. Später setzte sich die S-Bahn in Bewegung, die Frau starb. Gut zwei Monate später veröffentlichten die Behörden eine Fahndung mit einem Foto des Paares, das von einer Kamera am Bahnhof aufgezeichnet worden war.

Diskussionen in sozialen Medien

Der Fall rief in den Kommentarbereichen der Sozialen Medien unterschiedliche Reaktionen hervor. Ein Nutzer bei Facebook schrieb: „Ich würde Anzeige erstatten, wenn ich das Paar wäre.“ und kritisierte die Veröffentlichung des Bildes. Andere Meinungen zufolge sei die Fahndung richtig, da unterlassene Hilfeleistung bestraft werden müsse. Es gab auch die Mutmaßung, das Paar sei möglicherweise mit der Situation überfordert gewesen.

Gründe für die Öffentlichkeitsfahndung

Oberstaatsanwalt Harald Nowack, Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock, erklärte: „Die Öffentlichkeitsfahndung wird genutzt, wenn keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze mehr vorliegen.“ Andere Ermittlungsmöglichkeiten wie Zeugenvernehmungen seien ausgeschöpft gewesen. Aus den Aufnahmen ergebe sich ein Anfangsverdacht. Nowack betonte, es sei ein besonderer Fall, weil es um den Tod einer Person gehe. Die gesetzliche Strafe für unterlassene Hilfeleistung sieht Paragraf 323c Strafgesetzbuch vor: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Überforderung als möglicher Faktor

Ob es zu einer Verhandlung kommt, hänge von den weiteren Ermittlungen ab. Nowack sagte: „Auch eine Überforderung in einer solchen Situation sorgt nicht automatisch dafür, dass eine Strafbarkeit entfällt, sondern ist für die spätere Strafzumessung relevant.“ Der Gesetzgeber habe die Norm der unterlassenen Hilfeleistung bewusst gesetzt, die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsse. Die Ermittlungen dauern an.