Warnemünde setzt Wasserrettungsroboter „Dolphin 3“ ein
Wasserrettungsroboter „Dolphin 3“ in Warnemünde

Rote Flagge über den Rettungstürmen, peitschende Wellen und gefährliche Unterströmungen – selbst an der Ostsee: In Warnemünde riskieren die ehrenamtlichen Rettungsschwimmer oft auch das eigene Leben, wenn sie bei offiziellem Badeverbot Menschen aus dem Wasser ziehen müssen. Eine neue Technologie soll das Retten am Warnemünder Ostseestrand nun sicherer machen – für alle, bei jedem Wellengang.

Pilotprojekt erfolgreich – zwei Roboter im Einsatz

Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt im vergangenen Jahr unterstützen seit dieser Saison zwei neue Rettungsroboter vom Typ „Dolphin 3“ die Retter. Kosten pro Stück: rund 7000 Euro. Möglich wurde das durch eine Spende der Rostocker Dach-Bau GmbH. Sie sollen dort eingesetzt werden, wo eine unmittelbare Rettung erschwert ist – etwa an der Mole, wo es erst am vergangenen Dienstag zu einem tragischen Badeunfall mit Todesfolge kam.

Vorteile der Roboter: Zeitgewinn und mehr Sicherheit

Die Vorteile der Roboter liegen aus Sicht von Joel Geldermann, seit zehn Jahren ehrenamtlicher Rettungsschwimmer bei der Wasserwacht des DRK in Warnemünde, auf der Hand: Sie ließen sich per Handfernbedienung vom Strand oder von einem Boot aus steuern und können bei Bedarf gemeinsam mit einer Einsatzkraft im Wasser genutzt werden. „Mit dem Dolphin 3 gewinnen wir Zeit und können unsere Einsatzkräfte zunächst außerhalb des Wassers einsetzen“, sagt auch Ronald Hennig, technischer Leiter der DRK Wasserwacht Rostock. Dies erhöhe die Sicherheit für Betroffene und für die ehrenamtlichen Rettenden.

„Auf dem Turm gibt es immer einen Schwimmer, der mit Flossen und Boje losläuft, wenn ein Badegast in Not gerät“, erklärt Geldermann. Der Retter hat nun außerdem den Roboter bei sich, lässt diesen ins Wasser und ein weiterer Rettungsschwimmer steuert das Gerät vom Turm zum Verunfallten. Die Handhabung sei unkompliziert. Ein Führerschein oder lange Schulungen sind nicht nötig. „Gerät in die Hand, ins Wasser werfen – das kann jeder bedienen“, so Geldermann.

Technische Daten: 25 km/h und 800 m Reichweite

Der Roboter schließt dabei im Ernstfall eine kritische Zeitlücke: „Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde ohne Last, ist er wesentlich schneller beim Verunfallten als ein Schwimmer“, weiß Geldermann. Etwa 45 Minuten hält der Akku und auch die Reichweite überzeugt: 800 Meter per Fernsteuerung. Mit einer, im Zweifel zwei Personen im Schlepptau erreicht der Wasserrettungsroboter fünf Kilometer pro Stunde in Richtung Retter. „Bei einer bewusstlosen Person wird diese zwischen Retter und Gerät fixiert“, erklärt Geldermann weiter. „So können beide zurückgezogen werden.“

Bilanz und laufende Tests

Die Bilanz des Vorjahres zeigt das breite Einsatzspektrum der rund 250 ehrenamtlichen Rettungskräfte des DRK: 318 Erste-Hilfe-Fälle, 59 Vermisstensuchen und 15 gefährliche Wasserrettungen. In der laufenden Saison kamen die Roboter vor allem bei Übungen zum Einsatz. Die beiden Geräte werden während der laufenden Badesaison im regulären Dienst getestet. Die Wasserwacht will prüfen, wie sich die Technik unter Ostsee-Bedingungen bewährt und in welchem Umfang sie die klassische Rettung ergänzen kann.

Die laufende Saison, so Geldermann, sei mit Ausnahme des tödlichen Unglücks in dieser Woche bisher ruhig verlaufen. Herz-Kreislauf-Beschwerden, alkoholisierte und unvorsichtige Badegänger, etwa an der Mole oder bei roter Beflaggung seien bisher die Hauptgründe für Einsätze gewesen.

Einsatzlücke nach 18 Uhr

Problematisch bleibt die Zeit nach Feierabend. Die regulären Dienstzeiten der Ehrenamtlichen sind von 9 Uhr bis 18 Uhr. Als es etwa zu dem tödlichen Badeunfall nahe der Mole am Dienstag kam, „waren wir schon nicht mehr vor Ort“, sagt Geldermann. Um derlei Tragödien künftig vorzubeugen, habe das DRK weithin sichtbare Schilder aufgestellt. Außerdem bleibe ab sofort die rote Flagge an Gefahrenstellen auch über Nacht gesetzt. Seit diesem Jahr habe zudem der Strandvogt, per Satzung, mehr Befugnisse, um etwa bei Verstößen gegen Badeverbote Bußgelder zu verhängen.