Ladendiebstahl in MV: 24-Jähriger muss 3300 Euro Strafe zahlen
Ladendiebstahl in MV: 24-Jähriger muss 3300 Euro zahlen

Wegen mehrfachen Ladendiebstahls hat das Amtsgericht Neubrandenburg einen 24-jährigen Mann aus Mauretanien zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt. Das entspricht 55 Tagessätzen zu je 60 Euro und damit dem 55-fachen des gesamten Werts der Beute, die der Mann erbeutet hatte.

Die Taten ereigneten sich zwischen September 2024 und Januar 2026 in Anklam, Neubrandenburg und Friedland. Der Gesamtschaden lag bei knapp 60 Euro. Trotz der geringen Höhe bestand ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, wie die Staatsanwältin betonte.

Gesteht auf Anraten des Verteidigers

Der Angeklagte gestand auf Anraten von Verteidiger Sebastian Fitzer sofort alle Taten. Im Oktober 2024 war er mit einem Komplizen in einem Discounter in Neubrandenburg ertappt worden, als beide Gebäck und andere Lebensmittel im Wert von 18,88 Euro stehlen wollten. Zuvor hatte er in einem Drogeriemarkt in Anklam Spray, Muskelgel der Marke „Teufelskralle“ und Haarpflegemittel entwendet.

„Ich hatte damals kein Geld“, gab der 24-Jährige als Motiv an. Richterin Birgit Hensellek hielt dagegen: „Ihre finanzielle Situation war damals wohl nicht rosig. Aber das gilt auch für andere Menschen und die gehen auch nicht Stehlen.“ Artikel wie das Muskel-Gel seien sicher nichts, was man zum Überleben benötige.

Frühere Verurteilung und neue Tat

Der Mauretanier war bereits vor längerer Zeit in Berlin-Tiergarten wegen eines Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Davon zeigte er sich offenbar nicht beeindruckt: Anfang 2026 wurde er in Friedland, wo er lebt, erneut beim Diebstahl erwischt – diesmal im Wert von 9,27 Euro.

Der Angeklagte gab an, vor knapp vier Jahren nach Deutschland gekommen zu sein. Er habe eine Duldung über mehrere Monate, da sein Asylverfahren noch laufe. In seiner Heimat habe er Abitur gemacht und ein Jahr „etwas mit Finanzen studiert“. Seit Anfang des Jahres arbeitet er in einem Lager und verdient etwa 1800 Euro netto im Monat.

Urteil als Denkzettel

Richterin Birgit Hensellek legte die Strafe als „Denkzettel“ fest. Die Staatsanwaltschaft hatte 80 Tagessätze gefordert, der Verteidiger 70 Tagessätze zu 60 Euro als angemessen angesehen. Mit 55 Tagessätzen blieb das Gericht unter beiden Forderungen.

Der Verurteilte und die Ankläger erkannten das Urteil noch im Gerichtssaal an. Der Mann, der in Deutschland bleiben will, versprach Besserung: „Nein, nein, nicht mehr“, sagte er auf die Frage der Richterin, ob solche Taten künftig ausbleiben würden. Sein Anwalt ergänzte: „Es war eine Episode in seinem Leben, damit möchte er jetzt abschließen.“ Bisher seien keine neuen Straftaten bekannt geworden.