AfD-Bundestagsabgeordneter Leif-Erik Holm aus Schwerin ließ sich Anfang Juli vom Fahrdienst des Bundestags im Dienstwagen zum AfD-Parteitag nach Erfurt chauffieren. Die Fahrt über mindestens 1200 Kilometer führte von Berlin über Schwerin nach Erfurt und zurück. Dies sorgte vor der politischen Sommerpause für Kritik aus anderen Parteien, da solche Fahrten nur Fraktionen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen, nicht aber einzelnen Abgeordneten.
Bundestag verweigert Auskunft
Eine Antwort auf die Frage, ob Holm rechtswidrig Steuergelder nutzte, lässt auf sich warten. Abgeordnete anderer Parteien wollen nachhaken, doch von der Bundestagsverwaltung ist keine Aufklärung zu erwarten. Pressesprecher Michael Kruse erklärte, man dürfe nur Auskunft geben, „soweit sich die erbetenen Angaben nicht auf einzelne Abgeordnete unter Namensnennung, sondern auf die Gesamtheit der Abgeordneten beziehen“. Er berief sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach unterlägen Abgeordnete einem gewissen Schutz im Zusammenhang mit ihrer Mandatsausübung. Holms Rechte als Bundestagsmitglied stünden somit über dem öffentlichen Interesse an der Rechtmäßigkeit der Fahrt.
Holms Rechtfertigung
Holm begründete die Nutzung des Dienstwagens mit der schwierigen Sicherheitslage rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt. Zudem habe er dort als wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Termine wahrgenommen. Diese Argumentation stieß bei anderen Bundestagsmitgliedern aus Mecklenburg-Vorpommern auf Zweifel.
Kritik aus anderen Parteien
Claudia Müller (Grüne) nannte den Fall „mehr als fragwürdig“. Dietmar Bartsch (Linke) sagte: „Für einen Parteitag – das geht gar nicht.“ Laut Bundestag können Fraktionen den Fahrdienst unter klaren Regeln in Anspruch nehmen. Abrufberechtigt sind die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen sowie die Parlamentarischen Geschäftsführer. Diese müssten sicherstellen, dass die Dienstwagen im Zusammenhang mit der Parlamentsarbeit genutzt werden. Der Fall bleibt vorerst offen.