Kein Verhandlungstermin im Streit um Baulücke an Ziegelseepromenade
Kein Termin im Streit um Ziegelseepromenade

Im Rechtsstreit um die geplante Bebauung der ehemaligen Hit-Baulücke an der Ziegelseepromenade in Schwerin zeichnet sich keine schnelle Entscheidung ab. Wie das Schweriner Verwaltungsgericht auf Anfrage mitteilte, steht noch kein Verhandlungstermin fest, und ein solcher sei auch „in naher Zukunft“ nicht absehbar. Das Verfahren befinde sich noch in der Phase, in der schriftliche Stellungnahmen der Beteiligten eingeholt und Behördenakten angefordert würden.

Klage gegen Abweichung vom Bebauungsplan

Der neue Investor, die HTG Hoch- und Tiefbau Gadebusch, plant auf dem Grundstück am Kranweg fünf Geschosse plus Staffelgeschoss. Der gültige Bebauungsplan sieht dort jedoch nur maximal vier Geschosse vor. Die Stadt hat dem Bauherrn per Bauvorbescheid eine Abweichung vom B-Plan gestattet. Gegen diesen Bescheid richtet sich eine Klage aus der Anwohnerschaft.

Die Verwaltung hatte ihre Entscheidung in einer Vorlage für die Stadtvertretung ausführlich begründet, unter anderem mit Zugeständnissen bei Baugrenzen und Baulinien. Eine Mehrheit der Politik unterstützte jedoch demonstrativ eine Bürgerinitiative, die auf die Einhaltung des Bebauungsplans pocht. Die Initiative argumentiert, dass das geplante Gebäude mit mehr als 160 Wohneinheiten das Quartier auch infrastrukturell überfordere.

Investor hält an Projekt fest

Baudezernent Bernd Nottebaum (CDU) hatte im Juli erklärt, dass gegen den Bauvorbescheid ein gutes Dutzend Widersprüche und eben auch eine Klage eingegangen seien. Die Widersprüche habe die Stadt zurückgewiesen; zur Klage werde eine Stellungnahme vorbereitet.

Der Investor arbeitet unterdessen weiter am Bauantrag. „Wir halten an unserem Projekt fest“, betonte HTG-Geschäftsführer Michael Cratzius. Er sieht in der juristischen Auseinandersetzung nach eigenen Angaben eine Chance, die Angelegenheit zu klären.

Klage blockiert Bauantrag nicht

Eine schnelle Klärung ist für die Beteiligten wohl nicht in Sicht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Bauvoranfrage dürfte jedoch Einfluss auf die weitere Planung haben. Vorsorglich stellte das Gericht fest, „dass mit einem Bau bzw. der Bauausführung erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden darf“. Allerdings: Allein die Klage gegen den Bauvorbescheid hindere die Stadt nicht daran, über einen Bauantrag zu befinden.