Organspende in MV: Ablauf, Hürden und die Rolle der DSO
Organspende in MV: Ablauf, Hürden und die Rolle der DSO

Im Jahr 2025 standen in Deutschland rund 8200 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan – dem standen weniger als 1000 Spender gegenüber. Wie eine Organspende tatsächlich abläuft und wo die größten Hürden liegen, erklärt Sandra Loder, Geschäftsführende Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in der Region Nord-Ost.

Wann eine Organspende überhaupt in Frage kommt

Das Transplantationsgesetz schreibt zwei Bedingungen für die postmortale Entnahme von Organen vor: Der Tod des Menschen durch irreversiblen Hirnfunktionsausfall (IHA) muss zweifelsfrei feststehen, und eine Einwilligung zur Organspende muss vorliegen. „Lediglich bei dieser kleinen Gruppe Verstorbener stellt sich die Frage einer Organspende überhaupt“, erklärt Loder.

Die Feststellung des Hirntods folgt strengen Vorgaben der Bundesärztekammer: Zwei Ärzte müssen die Untersuchungen unabhängig voneinander durchführen und protokollieren. Mindestens einer davon muss Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Die Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein.

Die Entscheidung der Angehörigen als kritischer Punkt

Ob der Verstorbene seinen Willen dokumentiert oder mündlich mitgeteilt hat, klärt meist der behandelnde Arzt. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen gefragt. In den meisten Fällen gibt es aber keinen dokumentierten Willen, so Loder. Dann sinkt die Zustimmungsrate deutlich: Etwa die Hälfte der nicht zustande gekommenen Spenden 2025 scheiterte an fehlender Einwilligung, nicht an medizinischen Gründen.

„Nichts ist schlimmer für die Angehörigen, als diese Entscheidung für den Verstorbenen treffen zu müssen, noch dazu in einer Extremsituation“, sagt Loder. Sie rät, sich zu Lebzeiten mit dem Thema zu befassen, mit Angehörigen zu sprechen und den Willen etwa im Organspendeausweis oder im digitalen Register festzuhalten. Auch ein Organspende-Tattoo sei eine Möglichkeit.

Medizinische Prüfung und Vermittlung

Liegt eine Einwilligung vor, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen bis zur Entnahme fortgeführt, um die Organe zu erhalten. Die DSO koordiniert die weiteren Schritte und arbeitet mit den Transplantationsbeauftragten der Kliniken zusammen. Es folgen medizinische Untersuchungen, um Erkrankungen und Infektionen zu erkennen und Blutgruppe sowie Gewebemerkmale zu bestimmen.

„Grundsätzlich gibt es nach oben hin keine Altersgrenzen für mögliche Spender“, so Loder. Die älteste Spenderin war 98 Jahre alt und spendete erfolgreich eine Leber. Ausgeschlossen sind Spenden bei unbehandelbaren System- oder Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Tollwut oder fortgeschrittenem Krebs.

Die Daten werden an Eurotransplant übermittelt, das die Organe nach medizinischen Kriterien wie Dringlichkeit und Gewebeübereinstimmung an Patienten in acht Ländern vermittelt. Die Richtlinien erstellt die Bundesärztekammer. Manipulationen seien ausgeschlossen, da jede Entnahme dokumentiert und auditiert werde, betont Loder.

Transport und Mangel an Organen

Nach dem Tod können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm gespendet werden. Die Entnahme erfolgt „unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation auch“, sagt Loder. Die Organe werden in speziellen Kisten konserviert und je nach Entfernung mit Auto, Flugzeug oder selten mit dem Hubschrauber transportiert. Die Ischämiezeit ist begrenzt: Ein Herz hält nur etwa vier Stunden, eine Niere über 20 Stunden.

„In Deutschland standen Ende 2025 rund 8200 Menschen auf den Wartelisten für ein Organ“, so Loder. Dem stünden jährlich weniger als 1000 Spender gegenüber. Dass nicht jeder Registrierte tatsächlich spende, liege an vielen Umständen, die zusammenkommen müssten. „Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens selbst ein Organ zu benötigen, ist in Deutschland höher als die Wahrscheinlichkeit, nach dem Tod Organe spenden zu können.“

Die Widerspruchsregelung, die im Herbst erneut im Bundestag diskutiert werden soll, könnte nach Loders Einschätzung helfen, die Organspende zum Normalfall zu machen. Man müsste aktiv widersprechen, wenn man nicht spenden möchte, was auch die Angehörigen entlasten würde. In jedem Fall würde die Regelung dazu führen, dass sich mehr Menschen zu Lebzeiten mit dem Thema auseinandersetzen.