Grieche in Schwerin: Ouzo zum Mitnehmen wegen versagter Schankerlaubnis
Grieche in Schwerin: Ouzo zum Mitnehmen

Das Restaurant „Dionysos“ in der Puschkinstraße darf weiterhin keine alkoholischen Getränke ausschenken. Die Landeshauptstadt hat dem Betreiber die beantragte Gaststättenerlaubnis versagt. Die Entscheidung sei in der vergangenen Woche zugestellt worden, teilte die Stadt mit. Damit bleibt der Ausschank alkoholischer Getränke unzulässig. Der Restaurantbetrieb bleibt davon zunächst unberührt: Speisen und alkoholfreie Getränke können weiterhin angeboten werden. Die Stadtverwaltung prüft jedoch weitere gewerberechtliche Maßnahmen.

Ordnungsdezernent nennt Versagungsgründe

In der Gesamtschau lägen mehrere Versagungsgründe vor, sodass die Schankerlaubnis derzeit nicht erteilt werden könne, teilte Ordnungsdezernent Silvio Horn (Unabhängige Bürger) mit. Aufgabe der Landeshauptstadt sei es, Anträge auf Gaststättenerlaubnis mit der gebotenen Gründlichkeit zu prüfen und die Erlaubnis nur zu erteilen, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt seien. Dies gelte erst recht im Hinblick auf Vorgaben des Gesundheits- und Lebensmittelrechts, so der Ordnungsdezernent.

Eröffnung verzögerte sich mehrfach

Hinter dem griechischen Restaurant steht ein Familienbetrieb. Eigentlich sollte es bereits zu Weihnachten des vergangenen Jahres seine Türen öffnen. Doch nach monatelangem Umbau verschob sich der Termin immer wieder. Erst am 22. Juni konnte das Restaurant schließlich Gäste empfangen. Der Grund: Mehrere Genehmigungsverfahren zogen sich deutlich länger hin als erwartet. Nach Angaben des Betreibers ging es neben der Schanklizenz um die Betriebsstruktur und die Toilettensituation im denkmalgeschützten Gebäude zwischen Markt und Dom.

Ouzo-Fläschchen als Alternative

Wegen der fehlenden Schanklizenz hat sich Restaurantleiter Raman Shikhmous eine besondere Lösung überlegt: Jeder Gast bekommt zum Abschied ein kleines 4-cl-Fläschchen Ouzo mit auf den Weg. Getrunken wird es erst außerhalb des Restaurants. Wegen der Verzögerung der Eröffnung beklagt er schon heute einen hohen finanziellen Schaden und den Verlust von Personal.

Laut Ordnungsdezernent Silvio Horn steht es dem Betreiber frei, gegen die Entscheidung der Gaststättenerlaubnis den Rechtsweg zu beschreiten. Die Schankerlaubnis ist seinen Worten zufolge nach dem Gaststättengesetz unter anderem zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitze. Dies liege vor bei persönlicher Unzuverlässigkeit des Antragstellers, bei mangelnder Eignung der Räume oder bei zu befürchtender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.