Bundesverwaltungsgericht: Zweitwohnungssteuer in Tönning rechtmäßig
Gericht erklärt Zweitwohnungssteuer für legal

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Zweitwohnungssteuer der Stadt Tönning (Kreis Nordfriesland) für rechtmäßig erklärt. Das teilte das Amt Eiderstedt am Donnerstag mit. Bereits die Vorinstanzen hatten die Steuer für legal befunden.

Klägerin kritisierte Bewertungsfaktoren

Nach Angaben des Amtes hatte eine Klägerin, die eine Zweitwohnung in Tönning besitzt, die Satzung und die festgelegten Bewertungsfaktoren als unrealistisch und willkürlich kritisiert. Deshalb habe sie gegen die Steuer geklagt.

Urteil schafft Rechtssicherheit

Laut Bundesverwaltungsgericht verstoße die Abgabe nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit dem gefällten Urteil bestehe nun Rechtssicherheit, sagte Amtsdirektor Matthias Hasse. Das Urteil schaffe auch für andere Gemeinden Klarheit, die unter denselben Vorgaben die Steuer erheben.

Das Amt rechnet dadurch nach eigenen Angaben mit jährlichen Einnahmen in siebenstelliger Höhe für das Gebiet. Mit der Zweitwohnungssteuer steht das Amt nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Version mit anderer Berechnungsgrundlage für rechtswidrig befunden.