22-Jähriger wirft Stuhl auf Richter in Pasewalk: Versuchter Totschlag?
Stuhlwurf auf Richter in Pasewalk: Versuchter Totschlag?

Nach einer Wurf-Attacke auf einen Richter im Amtsgericht Pasewalk (Vorpommern-Greifswald) ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des versuchten Totschlags gegen einen 22-jährigen Mann. Der Vorfall ereignete sich Anfang Juni 2026 im historischen Saal 3 des Gerichts.

Stuhl verfehlt Richter knapp

Der 22-Jährige hatte einen Stuhl von der Anklagebank in Richtung des Richters geworfen. Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg verfehlte der Stuhl sein Ziel – der Richter konnte sich rechtzeitig bücken und blieb unverletzt. Jedoch gingen der Bildschirm und der Stuhl zu Bruch. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob der Vorwurf in „versuchte gefährliche Körperverletzung“ umgewandelt wird. Eine Sprecherin erklärte, einen derart schweren Vorfall habe es im Bereich der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg noch nie gegeben.

Tat nach Urteilsverkündung

Gegen den 22-Jährigen wurde am 8. Juni 2026 wegen einer länger zurückliegenden Sachbeschädigung verhandelt. Im Saal waren nur der Richter, eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft, eine Protokollantin sowie der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen sein soll. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe. Daraufhin warf der 22-Jährige zunächst den hölzernen Tisch um und schleuderte dann den Stuhl über eine Brüstung in Richtung Richterbank. Der Richter rief die Wache. Amtsgerichtsdirektor Ralph Burgdorf, der den Lärm im Nachbarzimmer hörte, ordnete eine vorläufige Festnahme an, der Tatverdächtige konnte später jedoch gehen.

Früherer Vorfall in MV

Bereits Ende 2025 hatte ein sogenannter Reichsbürger die Wachleute im Amtsgericht Waren bedroht. Damals forderte der Mann im Streit um Justizmaßnahmen eine hohe Geldsumme als Entschädigung und weigerte sich, das Gericht zu verlassen. Bei einer Auseinandersetzung mit einem Wachmann rief er, er hole eine Waffe und werde „alle abknallen“. Die Ermittlungen wegen Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sind noch nicht abgeschlossen.