Profiler Petermann: Gina H.s Erklärung birgt Gefahr für die Angeklagte
Profiler Petermann: Erklärung birgt Gefahr für Angeklagte

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat die Angeklagte Gina H. am 22. Prozesstag eine 95 Seiten lange Erklärung verlesen und darin alle Schuld von sich gewiesen. Der bekannte Profiler Axel Petermann sieht darin einen notwendigen, aber riskanten Schritt. Die 30-Jährige, der heimtückischer Mord vorgeworfen wird, droht lebenslange Haft. Weitere Fragen will sie laut ihrem Anwalt Thomas Löcker nicht beantworten: „Sie würde das gern wollen, aber sie würde das nicht überstehen.“

Richter hält Aussage ohne Nachfragen für weniger glaubhaft

Richter Holger Schütt hatte nach der Aussage von Gina H. erklärt, ihre Angaben wären glaubhafter, wenn sie anschließend auch Fragen beantworten würde. Da die Angeklagte dies ablehnt, muss das Landgericht Rostock sein Urteil voraussichtlich ohne weitere Antworten finden. Für Petermann ist das problematisch: Eine vorbereitete Erklärung zeige nur, was die Angeklagte und ihre Verteidigung vortragen wollen. Erst Nachfragen zeigten, ob sie auch unerwartete Einzelheiten nachvollziehbar erklären könne.

Gericht muss Behauptungen ernsthaft prüfen

Das Gericht müsse nun sämtliche entscheidungserheblichen Behauptungen der 95-seitigen Erklärung ernsthaft prüfen. Gegebenenfalls müssten Zeugen erneut vernommen, ergänzende Gutachten eingeholt oder Ermittler mit Nachprüfungen beauftragt werden. Die Einlassung dürfe weder ungeprüft übernommen noch allein wegen ihrer späten Abgabe verworfen werden.

Eine 95 Seiten lange Erklärung sei nicht alltäglich, bei einem umfangreichen Mordprozess aber auch nicht ungewöhnlich. Sie berge allerdings eine Gefahr für die Angeklagte: Mit jeder konkreten Angabe schaffe Gina H. neue Überprüfungsmöglichkeiten und möglicherweise weitere Widersprüche. Sie habe sich nur dann einen Gefallen getan, wenn ihre Erklärungen in den entscheidenden Punkten nachvollziehbar seien und sich mit den forensischen Spuren, digitalen Daten und den als glaubhaft bewerteten Teilen der Zeugenaussagen vereinbaren ließen.

Zentrale Verdachtsmomente bleiben ungeklärt

Entscheidend sei nicht die Länge oder Emotionalität der Erklärung, sondern ob sie die zentralen Verdachtsmomente plausibel erklären könne. Dazu gehörten ihre Anwesenheit am späteren Fundort vor der offiziellen Entdeckung, frühere widersprüchliche Angaben, die offenbar erfolgte Alibiabsprache, die Spuren in ihrem Fahrzeug und die belastenden Zeugenaussagen. Ihre Einlassung beseitige diese Indizien nicht automatisch, könne ihnen aber eine andere Bedeutung geben – vorausgesetzt, ihre Erklärungen erweisen sich als belastbar.

Die Aussage, dass Blut auf der Küchenrolle im Auto war, da Fabian sich bei einem Badeausflug verletzt habe, sei eine mögliche, aber bislang nicht belegte Erklärung. Unklar bleibe, ob der Ausflug bezeugt werden kann, ob die Blutmenge dazu passt und ob Gina H. diese Version schon vor dem Spurenfund genannt hat. Zudem werfe die angebliche Fahrzeugreinigung Fragen auf, da die blutige Küchenrolle dennoch im Auto gefunden wurde. Die entscheidende Frage laute nicht, ob ihre Geschichte möglich ist, sondern ob sie mit der Gesamtheit der objektiven Beweise vereinbar ist.