Freispruch im Prozess um Kriegsmunition in Schwerin
Freispruch im Prozess um Kriegsmunition in Schwerin

Das Landgericht Schwerin hat zwei Männer vom Vorwurf des Besitzes panzerbrechender Kriegsmunition freigesprochen. Die Richter sahen die Vorwürfe am Mittwoch als nicht ausreichend belegt an. Gegen den 59-jährigen Mitarbeiter der Unteren Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und einen 60-jährigen Schießtrainer waren Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verhandelt worden.

Vorwurf der Weitergabe von Doppelkerngeschossen

Dem Mitarbeiter der Waffenbehörde wurde vorgeworfen, militärische Doppelkerngeschosse an den Betreiber eines Schießstandes in Güstrow weitergegeben zu haben. Als Beweis existierte lediglich ein Foto minderer Qualität. Auch die Aussagen von Gutachtern stuften die Richter als unzureichend ein.

Schuldspruch wegen Annahme von Patronen

Der Betreiber des Schießstandes wurde jedoch in einem anderen Anklagepunkt schuldig gesprochen. Er hatte von einem sächsischen Polizeikommando Tausende Schuss Polizeimunition als Gegenleistung für ein Schießtraining angenommen. Wegen Anstiftung zum Diebstahl und Hehlerei muss er eine Geldstrafe von knapp 6.000 Euro zahlen.