Profiler Petermann: Gina H.s Erklärung birgt Gefahr für Angeklagte
Profiler: Gina H.s Erklärung birgt Gefahr für Angeklagte

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat die Angeklagte Gina H. am 22. Prozesstag eine 95 Seiten lange Erklärung verlesen und darin alle Schuld von sich gewiesen. Die 30-Jährige, Ex-Freundin von Fabians Vater, steht seit April wegen Mordes vor dem Landgericht Rostock. Ihr droht bei einer Verurteilung lebenslange Haft.

Keine weiteren Fragen nach der Aussage

Weitere Fragen wird Gina H. nach Angaben ihrer Verteidiger nicht mehr beantworten. „Sie würde das gern wollen, aber sie würde das nicht überstehen“, sagte ihr Anwalt Thomas Löcker. Richter Holger Schütt hatte nach der Aussage erklärt, ihre Angaben wären glaubhafter, wenn sie anschließend auch Fragen beantworten würde.

Der bekannte deutsche Profiler Axel Petermann sieht in der verlesenen Erklärung ein Problem. Eine vorbereitete Darstellung zeige nur, was die Angeklagte und ihre Verteidigung vortragen wollen. Erst Nachfragen würden zeigen, ob sie auch unerwartete Einzelheiten nachvollziehbar erklären kann. Das Schweigerecht bleibe zwar bestehen, aber eine Darstellung ohne unmittelbare Überprüfung durch Fragen könne in ihrer Beweiskraft begrenzt bleiben.

Gericht muss 95 Seiten prüfen

Das Gericht muss laut Petermann nun sämtliche entscheidungserheblichen Behauptungen der Erklärung ernsthaft prüfen. Gegebenenfalls müssten Zeugen erneut vernommen, ergänzende Gutachten eingeholt oder Ermittler mit Nachprüfungen beauftragt werden. Die Einlassung dürfe weder ungeprüft übernommen noch allein wegen ihres späten Zeitpunkts verworfen werden.

Eine 95 Seiten lange Erklärung sei nicht alltäglich, bei einem umfangreichen Mordprozess aber auch nicht ungewöhnlich, so der Kriminalist. Sie berge allerdings eine Gefahr für die Angeklagte: Mit jeder konkreten Angabe schaffe sie neue Überprüfungsmöglichkeiten und möglicherweise weitere Widersprüche. Einen Gefallen habe sie sich nur getan, wenn ihre Erklärungen in den entscheidenden Punkten nachvollziehbar sind und sich mit forensischen Spuren, digitalen Daten und glaubhaften Zeugenaussagen vereinbaren lassen.

Zentrale Verdachtsmomente bleiben offen

Entscheidend sei nicht die Länge oder Emotionalität der Erklärung, sondern ob sie die zentralen Verdachtsmomente plausibel erklären kann. Dazu gehören ihre Anwesenheit am späteren Fundort vor der offiziellen Entdeckung, frühere widersprüchliche Angaben, die offenbar erfolgte Alibiabsprache, Spuren in ihrem Fahrzeug und belastende Zeugenaussagen. Petermann betont: „Ihre Einlassung beseitigt diese Indizien nicht automatisch. Sie kann ihnen aber eine andere Bedeutung geben – vorausgesetzt, ihre Erklärungen erweisen sich als belastbar.“

Die Erklärung, Blut auf einer Küchenrolle im Auto stamme von einem Badeausflug, bei dem sich Fabian verletzt habe, sei möglich, aber bislang nicht belegt. Unklar bleibe, ob der Ausflug bezeugt werden kann, ob die Blutmenge dazu passt und ob Gina H. diese Version schon vor dem Spurenfund genannt hat. Auch die angebliche Fahrzeugreinigung werfe Fragen auf, da die blutige Küchenrolle dennoch im Auto gefunden wurde.

Insgesamt habe Gina H. mit ihrer Einlassung einen notwendigen, aber riskanten Schritt getan, so Petermann. Die entscheidende Frage laute nicht, ob ihre Geschichte möglich ist, sondern ob sie mit der Gesamtheit der objektiven Beweise vereinbar ist. Das Landgericht Rostock wird sein Urteil voraussichtlich ohne weitere Antworten der Angeklagten finden müssen.